General terms an conditions

1 Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten gleichermaßen für die  Opteamax GmbH und die Opteamax Infrastructure GmbH. Beide Unternehmen werden der Einfachheit halber nachfolgend mit dem Kurznamen Opteamax zusammengefasst.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeglicher Geschäfts­bezieh­ungen der Opteamax.
1.3 Regelungen, die Bestimmungen dieser Geschäfts­bedingungen aufheben oder ver­ändern, sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Opteamax gültig.

2 Wirksamkeit von Verträgen

2.1 Verträge werden nach beiderseitiger Unter­zeichnung wirksam.
2.2 Die Unterschrift des Kunden gilt als An­er­kennung des Vertrages, sobald sie per Faxübertragung, urschriftlich oder als PGP signierte Email vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich nach einer fernschriftlichen Vertrags­unterzeichnung, den Vertrag urschriftlich in zweifacher Form mit eigenhändiger Unterschrift der Opteamax zu­zusenden.

3 Preise

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Opteamax 14 Tage ab Angebotsdatum an die Preise gebunden.
3.2 Maßgebend für alle Geschäftsvorfälle ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.
3.3 Preisänderungen bei Langzeitverträgen treten erst mit Beginn eines neuen Abrechnungs­zeitraumes in Kraft.
3.4 Maßgebend für alle Geschäftsvorfälle sind generell die Nettopreise der Opteamax . Sollten auf Preislisten Bruttopreise ver­zeich­­net sein, dienen diese ausschließlich als Orientierungs­hilfe.

4 Rechnungsstellung

4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt generell per Email.
4.2 Auf Wunsch des Kunden ist eine Rechnungs­zu­stellung per Post möglich. Diese wird dann mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste berechnet.

5 Zahlungsweise

5.1 Die Zahlung erfolgt per Über­weisung oder im SEPA-Lastschriftverfahren.
5.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugs­zinsen fällig. Die Höhe der Zinsen liegt um einen Prozentpunkt über den jeweiligen Konto­korrent­zinsen der Geschäfts­bank der Opteamax.
5.3 Ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen führt zur fristlosen Kündigung des Vertrages bei Fortbestand der Forderungen.

6 Übertragung

6.1 Opteamax behält sich vor, ihre Rechte und Pflichten auf Dritte, z.B. eine Tochter­gesellschaft oder einen Rechtsnachfolger, zu übertragen. Sie verpflichtet sich, ihre Kunden mindestens einen Monat vor Übertragung per Email auf den Vorgang hinzuweisen. Der Kunde erhält in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungs­recht, sofern er für ihn entstehende Nach­teile durch diese Über­tragung nachweisen kann.
6.2 Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur nach vor­heriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Es gilt eine Ankündigungs­pflicht von einem Monat.

7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, festgestellte Mängel umgehend der Opteamax mitzuteilen.
7.2 Mängel werden von Opteamax in ange­messener Frist behoben. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Über­prüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
7.3 Wird eine von Opteamax erstellte Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung.
7.4 Die kaufmännischen Rüge- und Unter­suchungs­pflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
7.5 Opteamax haftet für Schäden, die nach­weislich in vorsätzlichem oder grob fahr­lässigem Verschulden ihrer Erfüllungs­gehilfen liegen.
7.6 Opteamax haftet nicht für Daten­ver­luste auf dem von ihr bereitgestellten Internet­speicher­platz.
7.7 Eine Haftung für Erreichbarkeitsausfälle wird nur über­nommen, wenn diese im direkten Ver­schulden der Opteamax begründet sind und die vereinbarten Zeitfenster überschritten werden. Soweit nicht anders vereinbart, liegt die Erreichbarkeitsgarantie bei 99,5% im Jahresschnitt.
7.8 Jegliche Haftung ist auf den jeweiligen Auftrags­wert beschränkt.

8 Formvorschrift und Nebenabreden

8.1 Für alle Verträge und alle etwaigen Änderungen gilt die Schriftform.
8.2 Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter der Opteamax sind nicht berechtigt, mündliche Neben­ab­reden oder mündliche Zu­sicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich der Geschäfts­bedingungen, hinaus­gehen.

9 Datenschutz

9.1 Opteamax speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags­zwecks, insbesondere für Abrech­nungs­zwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Be­stands­daten verarbeitet und nutzt Opteamax auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur be­darfs­gerechten Gestaltung ihrer Dienst­leistungen.
9.2 Opteamax wird dem Kunden auf Verlangen jeder­zeit über den ihn betreffenden gespeicherten Daten­bestand vollständig und unent­geltlich Auskunft erteilen.
9.3 Opteamax weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Daten­über­tragungen in offenen Netzen, wie dem Inter­net, nach dem derzeitigen Stand der Tech­nik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Opteamax das auf dem Webserver ge­speicherte Seitenangebot, und unter Um­ständen auch weitere dort abge­legte Daten des Kunden aus technischer Sicht jeder­zeit einsehen kann. Auch andere Teil­nehmer am Internet können technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit ein­zu­greifen und den Nachrichten­verkehr zu kontrollieren.
9.4 Für die Sicherheit der von ihm ins Internet über­mittelten und auf Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Ver­öffent­lich­ung und Weitergabe der voll­ständigen Regis­trier­ungs­daten im Abfrage­service der Domain­registrierungsinstitutionen im Internet, um jeder­mann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungs­daten zu ermöglichen.
9.5 Die Opteamax verfügt über eine gesonderte Datenschutzvereinbarung, die Bestandteil dieser AGB ist. Diese kann jederzeit unter https://www.opteamax.eu/datenschutz/ abgerufen werden.

10 Verfügbarkeit und Wartungsfenster

10.1 Opteamax sichert eine Verfügbarkeit der Internet­dienste Ihrer Server von 99,5% zu. Aus­fälle, die innerhalb der Zusicherungs­toleranz liegen, führen nicht zu einem Minderungs­anspruch des Kunden.
10.2 Ausfallzeiten, die durch Sperrung von Internet­diensten aufgrund von Zahlungs­rück­ständen oder Verstößen gegen die AGB oder die Vertrags­vereinbarungen zurück­zuführen sind, werden nicht auf die Verfügbar­keits­toleranz angerechnet.
10.3 Opteamax ist berechtigt, Wartungs­arbeiten an Internet­diensten täglich in der Zeit von 00:00h bis 05:00h ohne vorherige Ankündigungs­pflicht durchzuführen.
10.4 Wartungsarbeiten, die über das vereinbarte Wartungs­fenster hinausgehen, werden mit einer Vorlaufzeit von fünf Tagen angekündigt, sofern sie nicht zur unmittelbaren Behebung akuter Störungen erforderlich sind.

11 Sperrungen von Diensten

11.1 Opteamax behält sich das Recht vor, Internet­dienstleistungen oder Teile von Internet­dienst­leistungen zu sperren, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass angebotene Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder der Dienstleister durch diese Dienste oder Dienst­leistungen in Mitstörerhaftung genommen werden kann. In besonderen Fällen (z.B. Kinderpornografie) ist Opteamax verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen.
11.2 Eine Sperrung von Diensten bedarf keiner vorherigen Ankündigung. Eine Information über entsprechende Sperrungen erfolgt einmalig und ausschließlich per Email an die bei Opteamax zuletzt angegebene Kontakt-Email-Adresse.
11.3 Wird durch die vom Kunden genutzen Dienste der Betrieb der Infrastruktur der Opteamax über das vereinbarte Maß belastet – un­ab­hängig ob durch passiven Einfluss (z.B.Opfer einer DoS-Attacke) oder aktiven Einfluss (z.B. Fehlerhafte Scripte, die die Server über das normale Maß auslasten) – ist Opteamax berechtigt die betroffenen Dienste, bis zur Behebung der Ursache zu sperren.

12 Software-Lizenzrechte

12.1 Jegliche von Opteamax erstellte Software bleibt vollständig Eigentum der Opteamax, es sei denn, eine Exklusiv-Nutzung wurde vor Er­stellung der Software schriftlich vereinbart.
12.2 Opteamax behält sich vor, auch nach Beendigung von Verträgen, Lizenz- und Nutzungsgebühren für die weitere Nutzung von Software, die dem Kunden von Opteamax zur Verfügung gestellt wurde, zu berechnen. Dies gilt auch für Software, die im Rahmen von Wartungs­verträgen während der Vertrags­laufzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.
12.3 Durch die Nutzungsüberlassung von Software erhält der Kunde weder ein Recht zur Ver­viel­fältigung oder Modifikation der Software, noch ist der Kunde berechtigt, Strategien, Algorithmen oder Arbeitsweisen von Software, die von Opteamax erstellt wurde, in eigene oder fremde Projekte zu übertragen.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, so gelten folgende besondere Bestimm­ungen:
13.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Opteamax, zur Zeit Amts­gericht Linz

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirk­sam sein oder werden, bleibt die Wirk­samkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung ent­sprechende oder ihr nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirt­schaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit der Vereinbarung gekannt hätten. Gleiches gilt für Unvoll­ständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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